Unternehmer brauchen Partner. Auf Augenhöhe.

Mit unseren Mandanten teilen wir die Leidenschaft für unternehmerisches Denken und verantwortungsvolles Handeln. Diese Gemeinsamkeit schafft die Voraussetzung und das Vertrauen für einen nahen, klaren und beständigen Dialog. Auf Augenhöhe. An sechs deutschlandweiten Standorten.

Und auch über Grenzen hinaus – dank unserer Partnerschaft in der internationalen Allianz Praxity.

Kompetenz in der Tiefe.

Chancen klar aufzeigen und Grenzen ehrlich vermitteln – diesen Leitlinien folgend beraten wir unsere Mandanten nah und transparent. Mit jahrzehntelanger Erfahrung in unterschiedlichen Branchen und mit tiefen Kompetenzen in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.

Beratung in der Breite.

Digitalisierung, Diversifizierung, Regulierung – durch unsere langjährige Expertise und branchenübergreifende Erkenntnisse wissen wir, mit welchem breiten Spektrum an Herausforderungen Unternehmen konfrontiert sind. Dieser interdisziplinäre Gedanke macht uns aus. Denn nur wer das Ganze betrachtet, kann auch im Detail überzeugen.

Partner? Nehmen wir wörtlich.

Partner? Nehmen wir wörtlich.

Verständnis für die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten kann man nicht akademisch kultivieren. Es entwickelt sich aus langjähriger Erfahrung und dem Wissen um die Perspektiven des Anderen. Darum sprechen Sie bei FIDES mit echten Unternehmern – unseren Partnern. Nicht einmal, sondern immer.

Sie suchen Partnerinnen & Partner zu einem bestimmten Thema?

Überraschen Sie uns:
Karriere bei FIDES.

Machen Sie einen Unterschied: Fachkompetenz kann uns überzeugen, aber Persönlichkeit wird uns begeistern. Zeigen Sie uns, was Sie können, und was in unserem Team fehlt. Wir sind gespannt auf Sie.

Unser Anlagetipp:
Investieren Sie in Wissen.

Informationen zum Jahreswechsel 2024/2025

Das Jahressteuergesetz 2024 ist am Freitag, den 22. November 2024 im Bundesrat beschlossen worden. Dies nehmen wir zum Anlass über die nunmehr endgültige Verlängerung der Übergangsfrist zur Anwendung des § 2b UStG sowie weitere – insbesondere für Energieversorger relevante – Neuerungen zum Jahreswechsel zu informieren.

Steuerbarkeit von Innenumsätzen im Organkreis

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Innenumsätze innerhalb einer umsatzsteuerlichen Organschaft nicht steuerbar sind. Diese Entscheidung bringt weitreichende Vorteile für Unternehmen und bestätigt die bestehende Praxis in Deutschland.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit der bereits am 05.01.2023 in Kraft getretenen EU-Richtline zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD –, Richtlinie (EU) 2022/2464) hat die EU ein neues Kapitel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgeschlagen.

Energiepreisbremsen: Fristen 2024

Von den Änderungen sind die Unternehmen betroffen, deren Entlastungsbeträge (Preisbremsen, Erstattungen aus dem Energiekostendämpfungsprogramm u. a.) einen Betrag von insgesamt EUR 2,0 Mio. übersteigen.

Energiepreisbremsen: Handlungsbedarf aufgrund der DBAV

Von den Änderungen sind die Unternehmen betroffen, deren Entlastungsbeträge (Preisbremsen, Erstattungen aus dem Energiekostendämpfungsprogramm u. a.) einen Betrag von insgesamt EUR 2,0 Mio. übersteigen.

Zusätzliche Branchen von der BSI-KritisV betroffen

Durch die Änderung der BSI-Kritisverordnung sind ab 1. Januar 2024 Schwellenwerte für Krankenkassen gesenkt worden und Schwellenwerte für die Siedlungsabfallentsorgung festgelegt worden.
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